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Rechtsgrundlagen

Sanierungssatzung

 

Der Marktgemeinderat hat am 17.07.2014 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Hutthurm" beschlossen.

Nachfolgend der Satzungstext und der Geltungsbereich der Sanierungssatzung.

Sanierungssatzung

Geltungsbereich Sanierungssatzung

 

 

Kommunales Fassadenprogramm

 

Der Markt Hutthurm fördert zusammen mit der Regierung von Niederbayern bestimmte Maßnahmen an Gebäuden, die zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes beitragen und den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Erneuerung entsprechen.

Fassadenprogramm Hutthurm vom 24.02.2014 in der Fassung vom 14.12.2017

 

 

Leerstandsprogramm

 

Der Marktgemeinderat Hutthurm hat am 27.05.2014 den Erlass eines Förderprogramms zur Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen als Satzung beschlossen. Dieses Programm geht auf eine Anregung des Handlungsfeldes Innenentwicklung im Verein Ilzer Land zurück. Der gemeindliche Zuschuss wird von der Regierung aus Städtebaufördermitteln gefördert.

Leerstandsprogramm

Leerstandsprogramm_Geltungsbereich