Rechtsgrundlagen
Sanierungssatzung
Der Marktgemeinderat hat am 17.07.2014 die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortskern Hutthurm" beschlossen.
Nachfolgend der Satzungstext und der Geltungsbereich der Sanierungssatzung.
Geltungsbereich Sanierungssatzung
Kommunales Fassadenprogramm
Der Markt Hutthurm fördert zusammen mit der Regierung von Niederbayern bestimmte Maßnahmen an Gebäuden, die zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes beitragen und den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Erneuerung entsprechen.
Fassadenprogramm Hutthurm vom 24.02.2014 in der Fassung vom 14.12.2017
Leerstandsprogramm
Der Marktgemeinderat Hutthurm hat am 27.05.2014 den Erlass eines Förderprogramms zur Beseitigung von Leerständen in den Ortszentren zur Sicherung der zentralörtlichen Versorgungsfunktionen als Satzung beschlossen. Dieses Programm geht auf eine Anregung des Handlungsfeldes Innenentwicklung im Verein Ilzer Land zurück. Der gemeindliche Zuschuss wird von der Regierung aus Städtebaufördermitteln gefördert.