Breitbanderschließung Hutthurm 1
Der Breitbandausbau im Verfahren 1 ist seit Mai 2017 abgeschlossen und buchbar!
In den Ortschaften Kalteneck, München, Auretzdorf und Großthannensteig ist schnelles Internet seit Mai 2017 buchbar!
Als Ergebnis der durchgeführten Ausschreibung erhielt die Telekom Deutschland den Zuschlag zum Ausbau. Die staatliche Förderung beträgt laut Förderbescheid vom 01.09.2015 für diese Maßnahme 243.748,- €. Der Ausbau fand in den Jahren 2016/2017 statt.
Das schnelle Internet ist in den genannten Ortschaften laut Mitteilung der Telekom seit Mai 2017 verfügbar.
Ob für Ihren Hausanschluss das schnelle Internet verfügbar ist, erfahren Sie am schnellsten durch eine Verfügbarkeitsprüfung auf der Startseite der Deutschen Telekom unter www.telekom.de, dort ist der Link ganz unten zu finden.
Hier gehts direkt zur Verfügbarkeitsprüfung.
Wichtig: Die Deutsche Telekom erhöht nicht automatisch die Leistung der Anschlüsse, sondern der/die jeweilige Anschlussinhaber/in muss aktiv eine Umstellung bei der Telekom bzw. bei seinem/ihrem jeweiligen Internetanbieter beantragen!
Hier geht es direkt zur Karte des Erschließungsgebiets 1
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1. Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Der Markt Hutthurm hat räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegender Karte als Kumulationsgebiete definiert. Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesen Gebieten mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmern in den Kumulationsgebieten gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat der Markt den konkreten Bandbreitenbedarf in den definierten Kumulationsgebieten glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen in den festgelegten Gebieten mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Unternehmen, die in den beiden Kumulationsgebieten angesiedelt sind, sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an "schnellem Internet" bis spätestens 30. April 2014 per zugesandtem - oder unten zum Download bereitgestelltem - Fragebogen zu melden.
Mehr Informationen zum Breitbandausbau und zum Förderverfahren erhalten Sie unter www.schnelles-internet-in-bayern.de
Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Downloads:
Kumulationsgebiet Kalteneck/München/Prag/Auretzdorf
Hinweis: Das Kumulationsgebiet wurde aufgrund eines im Rahmen der Markterkundung eingegangenen Hinweises eines Netzbetreibers über eine vorhandene Breitbandversorgung im Bereich Kalteneck (Teilbereich) abgeändert - geändertes Kumulationsgebiet siehe
unter 3. Markterkundung.
Kumulationsgebiet Großthannensteig
Hinweisdokument zur Abschätzung des Bandbreitenbedarfs von Unternehmen
2. Bedarfsermittlung - Ergebnis
Der Markt Hutthurm hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den Kumulationsgebieten Kalteneck/München/Prag/Auretzdorf und Großthannensteig durchgeführt. Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Kalteneck/München/Prag/Auretzdorf
Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Großthannensteig
3. Markterkundung - Anfrage - bisheriges Verfahren
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Der Markt Hutthurm hat eine Bedarfsermittlung durchgeführt.
Diese hat ergeben, dass acht Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.
Der Markt hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs zwei Kumulationsgebiete für den Aufbau von NGA-Netzen festgelegt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat der Markt gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im Erschließungsgebiet vorsehen.
Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann der Markt Hutthurm ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Der Markt Hutthurm bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im Erschließungsgebiet anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren im Erschließungsgebiet angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, des Marktes bis spätestens 11.07.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesodere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann der Markt Hutthurm mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage des Marktes Hutthurm veröffentlicht.
Anlage Erschließungsgebiet mit Bedarfsmeldungen
Ergänzung 09.07.2014:
Im Rahmen der Markterkundung wurden wir von einem Netzbetreiber auf eine bereits bestehende Breitbandversorgung in einem Teilbereich von Kalteneck hingewiesen.
Das Kumulationsgebiet wurde daher entsprechend abgeändert. Nachfolgend die aktuellen Gebiete:
Kumulationsgebiet Kalteneck/München/Prag/Auretzdorf - neu
Übersicht Kumulationsgebiete - neu
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Die Bedarfsermittlung ist aufgrund der geänderten Förderrichtlinie beendet (Juli 2014).
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Hutthurm, 22.09.2014
Bestandsaufnahme
Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.
Der Markt Hutthurm hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.
Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt:
Downloads:
Hutthurm Ausbaubereiche und Istzustand
Zusammenfassung Ist-Analyse Hutthurm
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Markterkundung - Anfrage
Markterkundung für einen Breitbandausbau
Der Markt Hutthurm hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt und führt für dieses Gebiet eine Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern. durch.
Die Anfrage zur Markterkundung wird in nachfolgendem Dokument zum Download bereitgestellt:
Downloads:
Hutthurm Markterkundung Bekanntmachung
Hutthurm Ausbaubereiche und Istzustand
vorläufiges Erschließungsgebiet I
vorläufiges Erschließungsgebiet II
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Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen (Breitbandrichtlinie - BbR) vom 09.07.2014 den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und viel höheren Upload-Geschwindigkeiten als bei Netzen der Grundversorgung in den Gebieten, in denen diese Netze noch nicht vorhanden sind.
Die Gemeinde Hutthurm nimmt an diesem Förderprogramm teil.
Nähere Informationen finden Sie auf der Landkreisseite unter Breitband Hutthurm.
http://www.landkreis-passau.de/Sonstiges/Breitband-Gemeinden/Hutthurm/HutthurmI.aspx
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Ergänzende Information:
Bereits durchgeführter Ausbau im Rahmen des Breitbandförderprogrammes I:
Für die Verbesserung der Breitbandversorgung wurden in den Jahren 2010 und 2011 drei staatlich geförderte Maßnahmen durchgeführt:
- Gewerbegebiet Kringell I und II
- Vorwahlbereich 08582 mit den Ortschaften Niederpretz, Wimperstadl,
Hochgstaudert, Guttenhofen und
- Kabelverzweiger Tragenreuth mit den Ortschaften Tragenreuth, Auberg und
Voglöd
Die Gesamtinvestitionen betrugen 166.700,- €, Finanzierung: staatlicher Zuschuss 100.000,- €, Landkreis Passau und Markt Hutthurm jeweils 33.350,- €. Die staatliche Höchstförderung von 100.000,- € wurde damit vollständig ausgeschöpft.
Der Ausbau erfolgte durch die Fa. mieX.
Um in den Genuss der verbesserten Breitbandleistung in den Ausbaugebieten zu kommen, ist ein Wechsel vom bisherigen Internetanbieter zur Fa. mieX erforderlich. Der Wechsel ist erst nach Ablauf der Vertragslaufzeit des bisherigen Internet- bzw. Telefonvertrages möglich. Bei einer Beauftragung der Fa. mieX werden sämtliche Formalitäten wie Kündigung des bisherigen Vertrages, Rufnummernmitnahme etc. erledigt.
Die Fa. mieX erteilt auf Anfrage auch weitere Auskünfte bezüglich der beim jeweiligen Hausanschluss konkret verfügbaren Bandbreite.
Kontaktdaten:
mieX Deutschland GmbH
Am Rathaus 2
94051 Hauzenberg
Telefon 08586 / 985 985 9
Förderhinweis:
Diese Maßnahmen wurden mit Fördermitteln des Zukunftsinvestitionsgesetzes (Konjunkturpaket II) gefördert.