Meine Pflege.eu
Herzlich willkommen
Manchmal kann es ganz schnell gehen: Ein Unfall, ein Sturz - und jemand aus der Familie, dem Freundes- oder Bekanntenkreis oder Sie selbst werden pflegebedürftig. Das heißt, grundsätzlich kann Pflegebedürftigkeit im Sinne des Gesetzes in allen Lebensabschnitten auftreten.
Nach der Definition im Elften Buch Sozialgesetzbuch Soziale Pflegeversicherung sind Personen erfasst, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität, und der hauswirtschaftlichen Versorgung auf Dauer - voraussichtlich für mindestens sechs Monate - in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Ich möchte Ihnen dabei mit meinem Rat als Pflegedienstleiter zur Seite stehen und eine kostenloses Beratungspaket zusammenstellen.
Durch Werbeeinnahmen und Provision rechnet sich meine Arbeit.